Ankaufsuntersuchung

Eine Ankaufsuntersuchung ist im Rahmen des Pferdekaufes von Bedeutung. Es wird nach einem bestimmten Untersuchungsmuster vorgegangen und je nach Befunden weiterführende Untersuchungen durchgeführt. Anhand der Untersuchungsergebnisse wird der aktuelle Gesundheitszustand des betroffenen Pferdes erhoben. Der Pferdekauf ist in der Schweiz in den Sonderbestimmungen des Obligationenrechts über den Viehhandel von 1883 gesetzlich geregelt. Es besteht eine Haftungsbeschränkung und eine verkürzte Gewährleistungsfrist von 9 Tagen.

Wissenswertes zur Ankaufsuntersuchung

Rechtlicher Hintergrund

Die tierärztliche Kaufuntersuchung des Pferdes steht in engem Zusammenhang mit dem Vorgang des Pferdekaufs. Dieser ist in der Schweiz in den Sonderbestimmungen des Obligationenrechts über den Viehhandel von 1883 gesetzlich geregelt. Diese Sonderbestimmungen ergaben sich aus dem Grundgedanken, dass Tiere anfällig sind für krankhafte Veränderungen und auch ihre körperlichen Eigenschaften weniger genau definiert werden können als beim Kauf lebloser Objekte, dennoch aber eine Rechtssicherheit gewährleistet und häufige Rechtsverfahren vermieden werden sollen.

In diesen Sonderbestimmungen wird geregelt, dass für den Handel mit Pferden (und anderen Nutztieren) eine Haftungsbeschränkung und nur verkürzte Gewährleistungsfristen bestehen. Offensichtlich trifft diese alte, rechtliche Regelung heutzutage auf ein stark gewandeltes sozioökonomisches Umfeld beim Pferdekauf und auch auf grossteils stark veränderte Nutzungsformen des Pferdes. Wurden früher die Pferde vor einem Kauf nur durch den Stallmeister begutachtet und ein Tierarzt nur bei auftretenden Problemen zugezogen, steht heute die Kaufuntersuchung durch den Tierarzt in Bezug zum Rechtsgeschäft Pferdekauf.

Pferdekauf – käuferunfreundlich

Während in der Schweiz beim Kauf «gewöhnlicher Waren» eine recht käuferfreundliche gesetzliche Regelung besteht, sieht das Gesetz beim Pferdekauf eine äusserst käuferunfreundliche Regelung vor. So haftet der Verkäufer eines Pferdes für einen Mangel nur, wenn:

  • er die Mangelfreiheit schriftlich zugesichert hat (z.B. durch die übliche Formulierung «gesund und recht» oder «mängelfrei») und
  • der Käufer innerhalb von 9 Tagen («Währschaftsfrist») nach dem Kauf dem Verkäufer den Mangel angezeigt hat, d.h. eine Mangelrüge erteilt und
  • er ausserdem innerhalb dieser Frist beim Gericht am Aufenthaltsort des Pferdes ein Verfahren zur Feststellung des Mangels durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen eingeleitet hat.

Was ist das Ziel einer Ankaufsuntersuchung?

Die tierärztliche Kaufuntersuchung dient in diesem Zusammenhang dazu, den aktuellen Gesundheitsstatus des Pferdes zu erheben – mit dem Ziel, Krankheitsbefunde aufzudecken, welche die Kaufentscheidung beeinflussen könnten. Anders ausgedrückt soll durch die Kaufuntersuchung abgeklärt werden, ob das Pferd gesundheitliche Mängel aufweist, welche den Wert oder die Tauglichkeit zum vorausgesetzten bzw. zugesicherten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern können.

Was ist das Ziel einer Ankaufsuntersuchung?

Die tierärztliche Kaufuntersuchung dient dazu, den aktuellen Gesundheitsstatus des Pferdes zu erheben – mit dem Ziel, Krankheitsbefunde aufzudecken, welche die Kaufentscheidung beeinflussen könnten. Anders ausgedrückt: Durch die  Kaufuntersuchung soll abgeklärt werden, ob das Pferd gesundheitliche Mängel aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum vorausgesetzten bzw. zugesicherten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern können. Der Tierarzt schuldet dem Käufer als Auftraggeber die getreue und sorgfältige Ausführung des Untersuchungsauftrags.

Sollte ich eine Ankaufsuntersuchung durchführen lassen?

Ja, unbedingt! In dieser rechtlichen Situation liegt es also im Interesse des Käufers, sich vor Abschluss des Kaufs ein genaues Bild des interessierenden Pferdes zu machen, um das Ziel, langfristig Freude an einem im bestimmten Verwendungszweck funktionierenden Pferdes zu haben, zu erreichen. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Entscheidung zum Kauf und auch über die Preisangemessenheit.

Es ist dringend anzuraten, die Kaufuntersuchung vor Abschluss des Kaufgeschäfts oder wenigstens innerhalb der Währschaftsfrist von 9 Tagen nach dem Kauf zu tätigen. Es ist nochmals zu betonen, dass es sich um eine Momentaufnahme des Gesundheitszustandes handelt, und dass keine Prognose zur künftigen Entwicklung einzelner Befunde, des Gesundheitszustandes, der Einsatzfähigkeit, und der Verwendbarkeit des Pferdes gestellt werden kann.

Wer führt die Ankaufsuntersuchung an der Pferdeklinik des Tierspitals bei Ihrem Pferd durch?

Ihr Pferd wird von einem Assistenztierarzt und einem Oberarzt untersucht. Der zugeteilte Tierarzt kümmert sich von Anfang bis zum Ende der Untersuchung um Ihr Pferd und Sie. Da wir ein Ausbildungsbetrieb sind wird der Tierarzt meist von einem oder mehreren Studenten begleitet, die in die Untersuchungen einbezogen werden. Alle Befunde der Untersuchung, Diagnose und Therapie werden mit dem zuständigen Oberarzt oder Chefarzt besprochen.

Ablauf einer Ankaufsuntersuchung am Tierspital Zürich

Wie wird die Ankaufsuntersuchung durchgeführt?

Die Abklärung erfolgt in der Regel ambulant. Zu Beginn wird eine vollständige Krankengeschichte aufgenommen, um Details und eventuelle klinische Symptome aufzunehmen. Es folgt eine:

Je nach Befund sind folgende weitere Untersuchungen indiziert:

  • Blutuntersuchung/Dopingproben
  • Ruhe- /Belastungsendoskopie
  • Echokardiographie
  • Belastungs-EKG/24-Holter-EKG
  • Ultrasonographie
  • Zuchttauglichkeitsprüfung

Klinische Untersuchung

Die klinische Untersuchung ist die Erstuntersuchung des Patienten, bei dem alle Organsysteme sowie die Herzfrequenz, Atemfrequenz und Fieber evaluiert werden, um Symptome zu erkennen, die Aufschluss über ein vorliegendes Problem geben könnten. Für die Durchführung werden ein Stethoskop und ein Fieberthermometer verwendet. Basierend auf den Ergebnissen dieser Untersuchung können dann weiterführende Untersuchungen empfohlen werden.

Orthopädische Untersuchung

Eine vollständige und gründliche orthopädische Untersuchung ist zentral bei einer Ankaufsuntersuchung. Neben einer klinischen Untersuchung mit Vorführen des Pferdes und Abtasten des Bewegungsapparates gehören auch Provokationsproben wie Beugeproben, Brettprobe und Hufzangenprobe zu einer gründlichen orthopädischen Untersuchung dazu. Zudem wird das Gangbild Ihres Pferdes an der Longe beurteilt.

Belastungstest

Das Herz-Kreislaufsystem und der Respirationstrakt können mithilfe des sogenannten Belastungstests vor und nach der Bewegung gesondert überprüft. Dabei wird auf abnormale Herz-/Lungen- und Nebengeräusche geachtet. Die gehörten Geräusche werden vor, kurz nach und einige Minuten nach erfolgter Belastung verglichen und die Erholung dokumentiert. Falls notwendig kann während der Belastung auch ein EKG durchgeführt werden.

Maulhöhlenuntersuchung

Eine Maulhöhlenuntersuchung und genaue Inspektion des Pferdegebisses gehören zu einer Ankaufsuntersuchung dazu, dabei sollen Fehlstellungen und Gebissbesonderheiten festgestellt werden.

Ophthalmologische Untersuchung

Auch eine Augenuntersuchung gehört zu einer Ankaufsuntersuchung. Hierbei werden die Reflexe (Drohreflex, Pupillarreflex) getestet sowie das Auge auf vorhandene Veränderungen mittels einer Augenlampe untersucht.

Röntgenologische Untersuchung

Als Minimum wird empfohlen:

  • Strahlbeine in je drei Projektionen
  • Zehengelenke fokussiert auf die Fesselgelenke
  • Sprunggelenke in je mind. drei Projektionen; zur Abklärung von Chips auch vier Projektionen

Je nach Wert des Pferdes, Befunden bei der klinischen Untersuchung und Wunsch des Auftraggebers kann die Untersuchung erweitert werden (z.B. Knie, seltene Halswirbelsäule und Dornfortsätze des Rückens).

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