Grundausbildung Ausbildung zur/zum «Fachtechnisch verantwortlichen Tierärztin/Tierarzt» (FTVT)
Formation complémentaire de vétérinaire responsable technique (VRT)
Kursgebühr
Teilnahmegebühr (auch für Doktorierende gültig): CHF 1500.00
Studierende der Veterinärmedizin: CHF 200.00
FTVT-Kurs 2027
Der nächste FTVT-Kurs findet vom 17.02. bis 19.02.2027 am Tierspital der Vetsuisse-Fakultät Zürich statt.
Information für Französisch sprechende Teilnehmende:
Die Präsenzveranstaltungen des FTVT-Kurses 2027 werden ausnahmsweise simultan ins Französische übersetzt.
Kontakt: ftvt@vetclinics.uzh.ch
FTVT-Kurs 2027
Der nächste FTVT-Kurs findet vom 17.02. bis 19.02.2027 am Tierspital der Vetsuisse-Fakultät Zürich statt.
Kontakt: ftvt@vetclinics.uzh.ch
FTVT-Kurs 2026
Prüfungstermine
Die Prüfung findet am 03.07.2026 von 9:00 bis 12:00 Uhr im Auditorium Max in Bern und am Tierspital Zürich statt.
Ort Hauptprüfung Bern:
Auditorium Maximum | Geschoss 01 | Raum Nr. 110
Hauptgebäude H4
Hochschulstrasse 4
3012 Bern
Ort Hauptprüfung Zürich:
Mikroskopiersaal Diagnostikzentrum (DK)
TDI 10.129
Winterthurerstrasse 270, 1. Stock
8057 Zürich
Die Repetitionsprüfung findet am 03.08.2026 am Tierspital Bern statt.
Repetitionsprüfung Ort Bern:
Hörsaal Bremgartenstrasse
Bremgartenstrasse 109
Lageplan (unter “Fakultät”, dann zoomen) https://www.vetsuisse.unibe.ch/ueber_uns/lageplaene/index_ger.html
Jetzt für den FTVT-Kurs 2026 anmelden.
Kursprogramm 2026
08:30– 09:00 Uhr
Allg. Infos zum Kurs: Warum FTVT-Kurs, Ziele dargestellt an Fallbeispielen (D. Kümmerlen)
09:00 – 09:30 Uhr
Resistenzbildung und Resistenzmechanismen (R. Stephan)
09:30 – 10:15 Uhr
One Health am Beispiel von ESBL-Bildnern (R. Stephan)
10:15 – 10:45 Uhr Pause
10:45 – 11:30 Uhr
Verbreitung von resistenten Keimen in Tierhaltungen (R. Stephan)
11:30 – 12.15 Uhr
Eigenschaften verschiedener Antibiotikagruppen Antibiotika-Verabreichung (Ökotoxizität) (C. Müntener)
12:15 – 13:45 Uhr Mittagspause
13:45 – 14:45 Uhr
Pharmakologische Aspekte beim oralen und parenteralen Antibiotikum-Einsatz (C. Müntener)
14:45 – 15:15 Uhr Kaffeepause
15:15 – 16:30 Uhr
StAR: Rechtliche Grundlagen und weitere Instrumente (inkl. IS ABV), Verlauf des AB-Verbrauchs in der Schweiz BLV (HP Schwermer)
08:30– 09:00 Uhr
Allg. Infos zum Kurs: Warum FTVT-Kurs, Ziele dargestellt an Fallbeispielen (D. Kümmerlen)
09:00 – 09:30 Uhr
Resistenzbildung und Resistenzmechanismen (R. Stephan)
09:30 – 10:15 Uhr
One Health am Beispiel von ESBL-Bildnern (R. Stephan)
10:15 – 10:45 Uhr Pause
10:45 – 11:30 Uhr
Verbreitung von resistenten Keimen in Tierhaltungen (R. Stephan)
11:30 – 12.15 Uhr
Eigenschaften verschiedener Antibiotikagruppen Antibiotika-Verabreichung (Ökotoxizität) (C. Müntener)
12:15 – 13:45 Uhr Mittagspause
13:45 – 14:45 Uhr
Pharmakologische Aspekte beim oralen und parenteralen Antibiotikum-Einsatz (C. Müntener)
14:45 – 15:15 Uhr Kaffeepause
15:15 – 16:30 Uhr
StAR: Rechtliche Grundlagen und weitere Instrumente (inkl. IS ABV), Verlauf des AB-Verbrauchs in der Schweiz BLV (HP Schwermer)
08:30 – 09:30 Uhr
Antibiotikaeinsatz beim Kalb: Indikationen und Anwendung, bisher und in Zukunft (M. Meylan)
09:30 – 10:15 Uhr
Antibiose in der Mastitistherapie und Trockenstellmanagement;
Fehler beim selektiven Trockenstellen
(M. Bodmer)
10:15 – 10:45 Uhr Pause
10:45 – 12.00 Uhr
Verbreitung von resistenten Keimen in Kleintierkliniken (Barbara Willi)
12:00 – 12:30 Uhr
Antibiotika-Einsatz beim Kleintier (Barbara Willi)
12:30 – 14:00 Uhr Mittagspause
14:00 – 14:45 Uhr
Antibiotikainsatz beim Pferd (C. Graubner)
14:45 – 15:30 Uhr
Krankheitsprävention beim Kalb (J. Becker)
15:30 – 16:00 Uhr Pause
16:00 – 16:45 Uhr
Praxisfälle Kälbermast (M. Lava)
08:30 – 09:00 Uhr
Antibiotikaeinsatz beim Schwein (D. Kümmerlen)
09:00 – 09:45 Uhr
Konzepte zur Krankheitsprävention in der Schweineproduktion (T. Echtermann)
09:45 – 10:15 Uhr Pause
10:15 – 10:45 Uhr
Praxisfälle Schwein (F. Zeeh)
10:45 – 11:45 Uhr
Antibiotikaeinsatz beim Nutzgeflügel (C. Nievergelt)
11:45 – 12:00 Uhr
Kursabschluss
Online:
- Besprechung der Funktionsweise und kritischer Punkte von Fütterungssystemen anhand von Filmen
- Kälbertränkeautomaten – Videos
Die Revision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) brachte eine Verschärfung der Auflagen und Anforderungen bei der Verschreibung und Abgabe von Tierarzneimitteln für Nutztiere, insbesondere bei den Antibiotika, wo die Abgabe auf Vorrat eingeschränkt wurde. Tierärztinnen/Tierärzte, die Tierarzneimittel (TAM) TAM-Besuche nach Art. 10 der TAMV durchführen oder im Rahmen einer solchen Vereinbarung TAM auf Vorrat abgeben oder verschreiben, müssen eine Weiterbildung zum/zur fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt/Tierärztin (FTVT) erfolgreich absolviert haben. Die Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Weiterbildung sind alle 5 Jahre in einem Wiederholungskurs (1 Tag) wieder auffrischen müssen.
Die Revision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) brachte eine Verschärfung der Auflagen und Anforderungen bei der Verschreibung und Abgabe von Tierarzneimitteln für Nutztiere, insbesondere bei den Antibiotika, wo die Abgabe auf Vorrat eingeschränkt wurde. Tierärztinnen/Tierärzte, die Tierarzneimittel (TAM) TAM-Besuche nach Art. 10 der TAMV durchführen oder im Rahmen einer solchen Vereinbarung TAM auf Vorrat abgeben oder verschreiben, müssen eine Weiterbildung zum/zur fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt/Tierärztin (FTVT) erfolgreich absolviert haben. Die Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Weiterbildung sind alle 5 Jahre in einem Wiederholungskurs (1 Tag) wieder auffrischen müssen.
Kolleginnen und Kollegen, welche in einer Nutztierpraxis angestellt sind und den FTVP-Kurs (alte Bezeichnung) noch nicht absolviert haben, aber Aufgaben im Rahmen von TAM-Vereinbarungen wahrnehmen, müssen den FTVT-Grundkurs innerhalb von 12 Monaten nach Stellenantritt absolvieren (TAMV Art. 10b, Abs. 3).
Kolleginnen und Kollegen ohne FTVP respektive FTVT, die TAM-Vereinbarungen nach bisherigem Recht abgeschlossen haben oder die TAM-Vereinbarungen nach neuem Recht abschliessen, müssen bis im April 2018 die Weiterbildung zur fachtechnisch verantwortlichen Tierärztin oder zum fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt absolvieren (TAMV Art 39b Abs. 2).
Für Studierende von Bern und Zürich sowie Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis oder in Amtstierärztlicher Ausbildung wird der Grundkurs jedes Jahr alternierend in Bern oder Zürich in Deutsch angeboten. Kursunterlagen sowie Prüfungen werden sowohl in Deutsch als auch auf Französisch angeboten resp. können online heruntergeladen werden.
Die Inhalte des Grundkurses wie auch der Wiederholungskurse müssen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) genehmigt werden.
Der Grundkurs dauert 3 Tage. Am 1. Tag werden allgemeine, theoretische Inhalte zum Antibiotikaeinsatz, zur Resistenzentwicklung und -ausbreitung vermittelt, während am 2. Tag der Antibiotikaeinsatz tierartspezifisch bei Kalb, Kuh, Schwein und Geflügel sowie Präventionsmassnahmen im Zentrum stehen. Da immer noch mehr als die Hälfte der Antibiotikamengen oral verabreicht werden, steht am 3. Tag der orale Einsatz von AMV /FüAM im Mittelpunkt.
Der Kurs wird mit einer zweiteiligen Prüfung (multiple choice und Fragen zu Praxisfällen, inkl. korrektem Ausfüllen der gesetzlich vorgeschriebenen Formulare) abgeschlossen. Die Prüfung wird sowohl in Deutsch wie auch Französisch angeboten. Nach der schriftlichen Aufarbeitung eines Praxisfalls wird ein Fertigkeitszeugnis ausgestellt und es erfolgt der Eintrag ins Medizinalberuferegister (Medreg).
Die Wiederholungskurse werden jährlich und alternierend von den beiden Fachsektionen Schweizerische Vereinigung für Wiederkäuermedizin (SVW) und Schweizerischen Vereinigung für Schweinemedizin (SVSM) angeboten. Die Ausschreibung finden Sie im Veranstaltungskalender der GST resp. als SAT-Beilage.
❯ Anwendungsprotokoll AMV Kalb ad libitum (PDF; 63 KB)
❯ Anwendungsprotokoll AMV Kalb Transponder (PDF; 69 KB)
❯ Anwendungsprotokoll FTVT Schwein (PDF; 120 KB)
❯ Eignungsprotokoll Automat Schweine trocken oder feucht (PDF; 58 KB)
❯ Eignungsprotokoll Breifutterautomat Schwein (PDF; 99 KB)
❯ Eignungsprotokoll Kleinmischanlage (PDF; 85 KB)
❯ Eignungsprotokoll Milchtränkeautomat FTVT (PDF; 95 KB)
❯ Musterformular Zudosierer Trinkwasser (PDF; 84 KB)
Die Revision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) brachte eine Verschärfung der Auflagen und Anforderungen bei der Verschreibung und Abgabe von Tierarzneimitteln für Nutztiere, insbesondere bei den Antibiotika, wo die Abgabe auf Vorrat eingeschränkt wurde. Tierärztinnen/Tierärzte, die Tierarzneimittel (TAM) TAM-Besuche nach Art. 10 der TAMV durchführen oder im Rahmen einer solchen Vereinbarung TAM auf Vorrat abgeben oder verschreiben, müssen eine Weiterbildung zum/zur fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt/Tierärztin (FTVT) erfolgreich absolviert haben. Die Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Weiterbildung sind alle 5 Jahre in einem Wiederholungskurs (1 Tag) wieder auffrischen müssen.
Die Revision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) brachte eine Verschärfung der Auflagen und Anforderungen bei der Verschreibung und Abgabe von Tierarzneimitteln für Nutztiere, insbesondere bei den Antibiotika, wo die Abgabe auf Vorrat eingeschränkt wurde. Tierärztinnen/Tierärzte, die Tierarzneimittel (TAM) TAM-Besuche nach Art. 10 der TAMV durchführen oder im Rahmen einer solchen Vereinbarung TAM auf Vorrat abgeben oder verschreiben, müssen eine Weiterbildung zum/zur fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt/Tierärztin (FTVT) erfolgreich absolviert haben. Die Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Weiterbildung sind alle 5 Jahre in einem Wiederholungskurs (1 Tag) wieder auffrischen müssen.
Kolleginnen und Kollegen, welche in einer Nutztierpraxis angestellt sind und den FTVP-Kurs (alte Bezeichnung) noch nicht absolviert haben, aber Aufgaben im Rahmen von TAM-Vereinbarungen wahrnehmen, müssen den FTVT-Grundkurs innerhalb von 12 Monaten nach Stellenantritt absolvieren (TAMV Art. 10b, Abs. 3).
Kolleginnen und Kollegen ohne FTVP respektive FTVT, die TAM-Vereinbarungen nach bisherigem Recht abgeschlossen haben oder die TAM-Vereinbarungen nach neuem Recht abschliessen, müssen bis im April 2018 die Weiterbildung zur fachtechnisch verantwortlichen Tierärztin oder zum fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt absolvieren (TAMV Art 39b Abs. 2).
Für Studierende von Bern und Zürich sowie Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis oder in Amtstierärztlicher Ausbildung wird der Grundkurs jedes Jahr alternierend in Bern oder Zürich in Deutsch angeboten. Kursunterlagen sowie Prüfungen werden sowohl in Deutsch als auch auf Französisch angeboten resp. können online heruntergeladen werden.
Die Inhalte des Grundkurses wie auch der Wiederholungskurse müssen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) genehmigt werden.
Der Grundkurs dauert 3 Tage. Am 1. Tag werden allgemeine, theoretische Inhalte zum Antibiotikaeinsatz, zur Resistenzentwicklung und -ausbreitung vermittelt, während am 2. Tag der Antibiotikaeinsatz tierartspezifisch bei Kalb, Kuh, Schwein und Geflügel sowie Präventionsmassnahmen im Zentrum stehen. Da immer noch mehr als die Hälfte der Antibiotikamengen oral verabreicht werden, steht am 3. Tag der orale Einsatz von AMV /FüAM im Mittelpunkt.
Der Kurs wird mit einer zweiteiligen Prüfung (multiple choice und Fragen zu Praxisfällen, inkl. korrektem Ausfüllen der gesetzlich vorgeschriebenen Formulare) abgeschlossen. Die Prüfung wird sowohl in Deutsch wie auch Französisch angeboten. Nach der schriftlichen Aufarbeitung eines Praxisfalls wird ein Fertigkeitszeugnis ausgestellt und es erfolgt der Eintrag ins Medizinalberuferegister (Medreg).
Die Wiederholungskurse werden jährlich und alternierend von den beiden Fachsektionen Schweizerische Vereinigung für Wiederkäuermedizin (SVW) und Schweizerischen Vereinigung für Schweinemedizin (SVSM) angeboten. Die Ausschreibung finden Sie im Veranstaltungskalender der GST resp. als SAT-Beilage.
Bei Bedarf und bei genügender Teilnehmerzahl kann der Kurs auch auf Französisch (Simultanübersetzung) angeboten werden.
Wiederholungskurs
Tierärztinnen/Tierärzte, die Tierarzneimittel (TAM) TAM-Besuche nach Art. 10 der TAMV durchführen oder im Rahmen einer solchen Vereinbarung TAM auf Vorrat abgeben oder verschreiben, müssen eine Weiterbildung zum/zur fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt/Tierärztin (FTVT) erfolgreich absolviert haben. Die Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Weiterbildung sind alle 5 Jahre in einem Wiederholungskurs (1 Tag) wieder auffrischen müssen.
Der FTVT-Wiederholungskurs wird im Jahr 2026 von der SVW veranstaltet. Weitere Informationen finden sich auf der Website der SVW.
Einreichung Praxisfall
Um das FTVT Fertigkeitszeugnis zu erhalten, muss unter anderem nach Abschluss des Kurses ein Praxisfall zu einer Gruppentherapie beim Nutztier mittels antibiotikahaltigem/n Wirkstoff/en eingereicht werden*.
Die Fallaufarbeitung, bestenfalls in Schrift und Bild, muss sinngemäss mindestens folgende Punkte abdecken:
- Ausgangslage
- Diagnostische Massnahmen
- Behandlungskonzept
- Allenfalls nötige Dokumentation/Beilagenblätter wie Rezepte, Eignungsprotokoll und Anwendungsprotokoll (Formulare abrufbar weiter oben unter Dokumente)
- Diskussion, inkl. allfällige Problematiken von Gruppenbehandlungen
- Präventionskonzept und Einschätzung der Umsetzbarkeit desselben auf dem Betrieb
Es ist auf eine adäquate Fachsprache zu achten.
Bitte fassen Sie alle Unterlagen in einer einzelnen pdf-Datei zusammen, die Sie mit Ihrem Nachnamen, Vornamen und dem Jahr des Kursbesuches versehen (bitte mit folgender Beschriftung: Fallbericht_Nachname_Vorname_2023.pdf) und senden Sie diese an ftvt@vetclinics.uzh.ch
Nach erfolgreicher Begutachtung des Falles werden Sie als FTVT ins Medizinalberuferegister aufgenommen und erhalten das FTVT Fertigkeitszeugnis (an die im Praxisfall angegebene Adresse) per E-Mail. Die Bearbeitung kann, je nach Anzahl der eingegangenen Fälle, mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte geben Sie im Fallbericht jene Adresse an, die auch für die Ausstellung des Fertigkeitszeugnis und den Eintrag ins Medizinalberuferegister verwendet werden soll.