Formation complémentaire de vétérinaire responsable technique (VRT)
FTVT-Kurs 2024
Der nächste FTVT-Kurs findet vom 14. bis 16. Februar 2024 an der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern statt.
Anmeldungen für den Kurs 2024 sind per 01. September 2023 möglich.
Kosten: CH 1500.–
Studierende der Veterinärmedizin: gratis
Prüfungstermine:
FTVT 26.6.23
Repetitionsprüfung: 18.7.2023
Prüfungen in Bern:
Hauptprüfung 26.6.23 (9:00-12:00 Uhr), Neues Lehrgebäude, Länggassstrasse 124c, 3012 Bern
Lageplan (PDF; 604 KB)
Repetitionsprüfung 18.07.23
Prüfungen in Zürich:
Hauptprüfung 26.6.23 (09:00-12:00):
Klinischer Demonstrationshörsaal (TDE 00.04), Tierspital Zürich, Winterthurerstr. 260, 8057 Zürich
Repetitionsprüfung 18.07.23
Anmeldungen sind ab 01.09.2022 über das digitale Anmeldeformular möglich.
Kontakt: ftvt@vetclinics.uzh.ch
Die Revision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) brachte eine Verschärfung der Auflagen und Anforderungen bei der Verschreibung und Abgabe von Tierarzneimitteln für Nutztiere, insbesondere bei den Antibiotika, wo die Abgabe auf Vorrat eingeschränkt wurde. Tierärztinnen/Tierärzte, die Tierarzneimittel (TAM) TAM-Besuche nach Art. 10 der TAMV durchführen oder im Rahmen einer solchen Vereinbarung TAM auf Vorrat abgeben oder verschreiben, müssen eine Weiterbildung zum/zur fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt/Tierärztin (FTVT) erfolgreich absolviert haben. Die Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Weiterbildung sind alle 5 Jahre in einem Wiederholungskurs (1 Tag) wieder auffrischen müssen.
Die Revision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) brachte eine Verschärfung der Auflagen und Anforderungen bei der Verschreibung und Abgabe von Tierarzneimitteln für Nutztiere, insbesondere bei den Antibiotika, wo die Abgabe auf Vorrat eingeschränkt wurde. Tierärztinnen/Tierärzte, die Tierarzneimittel (TAM) TAM-Besuche nach Art. 10 der TAMV durchführen oder im Rahmen einer solchen Vereinbarung TAM auf Vorrat abgeben oder verschreiben, müssen eine Weiterbildung zum/zur fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt/Tierärztin (FTVT) erfolgreich absolviert haben. Die Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Weiterbildung sind alle 5 Jahre in einem Wiederholungskurs (1 Tag) wieder auffrischen müssen.
Kolleginnen und Kollegen, welche in einer Nutztierpraxis angestellt sind und den FTVP-Kurs (alte Bezeichnung) noch nicht absolviert haben, aber Aufgaben im Rahmen von TAM-Vereinbarungen wahrnehmen, müssen den FTVT-Grundkurs innerhalb von 12 Monaten nach Stellenantritt absolvieren (TAMV Art. 10b, Abs. 3).
Kolleginnen und Kollegen ohne FTVP respektive FTVT, die TAM-Vereinbarungen nach bisherigem Recht abgeschlossen haben oder die TAM-Vereinbarungen nach neuem Recht abschliessen, müssen bis im April 2018 die Weiterbildung zur fachtechnisch verantwortlichen Tierärztin oder zum fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt absolvieren (TAMV Art 39b Abs. 2).
Für Studierende von Bern und Zürich sowie Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis oder in Amtstierärztlicher Ausbildung wird der Grundkurs jedes Jahr alternierend in Bern oder Zürich in Deutsch angeboten. Kursunterlagen sowie Prüfungen werden sowohl in Deutsch als auch auf Französisch angeboten resp. können online heruntergeladen werden.
Die Inhalte des Grundkurses wie auch der Wiederholungskurse müssen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) genehmigt werden.
Der Grundkurs dauert 3 Tage. Am 1. Tag werden allgemeine, theoretische Inhalte zum Antibiotikaeinsatz, zur Resistenzentwicklung und -ausbreitung vermittelt, während am 2. Tag der Antibiotikaeinsatz tierartspezifisch bei Kalb, Kuh, Schwein und Geflügel sowie Präventionsmassnahmen im Zentrum stehen. Da immer noch mehr als die Hälfte der Antibiotikamengen oral verabreicht werden, steht am 3. Tag der orale Einsatz von AMV /FüAM im Mittelpunkt.
Der Kurs wird mit einer zweiteiligen Prüfung (multiple choice und Fragen zu Praxisfällen, inkl. korrektem Ausfüllen der gesetzlich vorgeschriebenen Formulare) abgeschlossen. Die Prüfung wird sowohl in Deutsch wie auch Französisch angeboten. Nach der schriftlichen Aufarbeitung eines Praxisfalls wird vom BLV ein Fertigkeitszeugnis ausgestellt und es erfolgt der Eintrag ins Medizinalberuferegister (Medreg).
Die Wiederholungskurse werden jährlich und alternierend von den beiden Fachsektionen Schweizerische Vereinigung für Wiederkäuermedizin (SVW) und Schweizerischen Vereinigung für Schweinemedizin (SVSM) angeboten. Die Ausschreiung finden Sie im Veranstaltungskalender der GST resp. als SAT-Beilage.
Bei Bedarf und bei genügender Teilnehmerzahl kann der Kurs auch auf Französisch (Simultanübersetzung) angeboten werden.
Wiederholungskurs
Tierärztinnen/Tierärzte, die Tierarzneimittel (TAM) TAM-Besuche nach Art. 10 der TAMV durchführen oder im Rahmen einer solchen Vereinbarung TAM auf Vorrat abgeben oder verschreiben, müssen eine Weiterbildung zum/zur fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt/Tierärztin (FTVT) erfolgreich absolviert haben. Die Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Weiterbildung sind alle 5 Jahre in einem Wiederholungskurs (1 Tag) wieder auffrischen müssen.
Der FTVT-Wiederholungskurs vom 31.03.2023 ist ausgebucht. Für die Aufnahme auf die Warteliste für den nächsten Kurs wenden Sie sich bitte an Stefanie Braegger. Vielen Dank.
Einreichung Praxisfall
Um das FTVT Führungszeugnis zu erhalten, muss unter anderem nach Abschluss des Kurses ein Praxisfall zu einer Gruppentherapie beim Nutztier mittels antibiotikahaltigem/n Wirkstoff/en eingereicht werden*.
Die Fallaufarbeitung, bestenfalls in Schrift und Bild, muss sinngemäss mindestens folgende Punkte abdecken:
- Ausgangslage
- Diagnostische Massnahmen
- Behandlungskonzept
- Allenfalls nötige Dokumentation/Beilagenblätter wie Rezepte
- Diskussion, inkl. allfällige Problematiken von Gruppenbehandlungen
- Präventionskonzept und Einschätzung der Umsetzbarkeit desselben auf dem Betrieb
Es ist auf eine adäquate Fachsprache zu achten.
Bitte fassen Sie alle Unterlagen in einer einzelnen pdf-Datei zusammen, die Sie mit Ihrem Nachnamen, Vornamen und dem Jahr des Kursbesuches versehen (bitte mit folgender Beschriftung: Fallbericht_Nachname_Vorname_2023.pdf) und senden Sie diese an ftvt@vetclinics.uzh.ch
Nach erfolgreicher Begutachtung des Falles werden Sie als FTVT ins Medizinalberuferegister aufgenommen und erhalten das FTVT Führungszeugnis (an die im Praxisfall angegebene Adresse) per Post. Die Bearbeitung kann, je nach Anzahl der eingegangenen Fälle mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
*Für Amtstierärztinnen in Ausbildung gelten separate Regelungen, die vom BLV kommuniziert werden.